Geistiges Eigentum

Unser geistiges Eigentum

Wir bei OverLab® arbeiten jeden Tag daran, unseren Kunden bei allen Bauvorhaben mehr Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die Planung und Ausschreibung zu geben. Um dies gewährleisten zu können, haben wir Methoden, Vorgehensweisen, Software und Hardware entwickelt, welche durch das geistige Eigentum von OverLab® zum Ausdruck gebracht wird.  

Die mit dem geistigen Eigentum in Verbindung stehenden Projekte unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen. 

  1. Marken und Logo 
    OverLab® ist ein geschützter und eingetragener Firmenname.  
    OverLab, das OverLab-Logo sind in all ihren Varianten Marken der OverLab® GmbH und überdies eingetragene Marken.   
    Die Verwendung des OverLab®-Logos für kommerzielle Zwecke ohne vorherige Genehmigung von OverLab® kann als Markenmissbrauch und unlauterer Wettbewerb gerichtlich verfolgt werden.  
    Lesen Sie hier wie sich das OverLab® Logo zusammensetzt und welche Wirkung wir dadurch erzielen möchten. 
  2. Software und Hardware 
    Alle Soft- und Hardwareprodukte, welche von OverLab® in Eigenverantwortung oder in Verbindung mit anderen Firmen erstellt wurden – jedoch OverLab® das alleinige Recht der Nutzung und Lizenzen besitzt und bei Projekten, Bauvorhaben eingesetzt werden, sind rechtlich geschützt und unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des geistigen Eigentums.  
  3. Planunterlagen, Modelle und Engineering 
    Jeglicher Inhalt von Planunterlagen und das damit verbundene Engineering ist alleiniges Eigentum von OverLab®. Es ist nicht gestattet, Planunterlagen, Berechnungen oder Inhalte, welche auf die Prozesse und das Engineering von OverLab® deuten lassen zu veröffentlichen, Dritten weiterzuleiten und zu duplizieren, außer es wird eine ausdrückliche Genehmigung erteilt, z.B. für Bauerweiterungen, Anträge oder Bauänderungen. Gleiches gilt für virtuelle Baumodelle (3D-Modelle), welche bei der Planungs-, Ausführungs- und Bauphase erstellt oder Baubegleitend aktualisiert werden.